Blog

Urkundenübersetzung – beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch – Italienisch

Für einen Amtsvorgang benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch oder Deutsch – Italienisch? 

Angesichts des Wirrwarrs, das schon auf begrifflicher Ebene herrscht, habe ich in diesem Artikel alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst.

Beglaubigte Übersetzung – was ist das?

Die offizielle Bezeichnung lautet „Übersetzung mit Bestätigungsvermerk“. In der Praxis und im Alltag hört man dagegen auch andere Bezeichnungen wie beglaubigte Übersetzungbestätigte Übersetzungbeeidigte Übersetzungbescheinigte Übersetzung oder Urkundenübersetzung.

Gemeint ist immer dasselbe: die Übersetzung, die von einem gerichtlich autorisierten Übersetzer angefertigt wurde und bestimmte Vorgaben erfüllt (auch für den Urkundenübersetzer gibt es übrigens unterschiedliche Bezeichnungen: hier in NRW wird er als ermächtigter Übersetzer, in anderen Bundesländern unter anderem als vereidigter Übersetzer oder beeidigter Übersetzer bezeichnet).

Wie sieht eine solche beglaubigte Übersetzung oder Urkundenübersetzung überhaupt aus?

Ganz oft merke ich, dass meine Kunden nicht wissen, was Sie denn eigentlich erwarten dürfen, wenn sie eine beglaubigte Übersetzung anfordern. Eine Übersetzung mit Bestätigungsvermerk (denn so lautet die offizielle Bezeichnung) enthält in der Regel auf jeder Seite eine Kopfzeile (in meinem Fall steht hier „Beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen“ oder „Traduzione asseverata dal tedesco“), und am Ende der Übersetzung findet sich die Bestätigungsformel mit Ort und Datum sowie Stempel und Unterschrift des Übersetzers. Mit dieser Formel bescheinigt der ermächtigte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

Hier folgend ein Beispiel. Wie Sie sehen, muss eine beglaubigte Übersetzung auch Wappen, Logos, Stempel, Gebührenmarken und handschriftlichen Eintragungen, also auch alle „grafischen“ Elemente des Ausgangstextes angeben. Denn bei einer beglaubigten Übersetzung hat der Übersetzer die Aufgabe (und Pflicht!), dem Leser in der Zielsprache – sei es ein Beamter, oder ein potenzieller Arbeitgeber oder der Sekretariatsmitarbeiter einer Universität – ohne Ausnahme dieselben Informationen zu vermitteln, wie sie der Leser in der Ausgangssprache zur Verfügung hat. Selbst sachliche Fehler in der Urkunde, wie einen falsch geschriebenen Namen oder ein falsches Datum, darf der Übersetzer nicht korrigieren. Achten Sie daher darauf, dass die Angaben der Urkunde sachlich richtig sind. 

Beglaubigte Übersetzung Italienisch Deutsch Pougin

Was unterscheidet eine Urkundenübersetzung von einer „einfachen“ Übersetzung?

  • Die beglaubigte Übersetzung ist in der Regel nur im Ausdruck als Original gültig und wird daher per Post versendet.
  • Eine beglaubigte Übersetzung muss ausnahmslos alle Elemente und Informationen enthalten, die auch der Leser des jeweiligen Schriftstücks in der Ausgangssprache lesen und erkennen würde (Stempel, Unterschriften, handschriftliche Einträge, Durchstreichungen usw.).
  • Falls das zu übersetzende Dokument sachliche Fehler enthält, dürfen diese Angaben nicht berichtigt werden. Wenn also der Familienname in unterschiedlichen Schreibweisen auftaucht, muss die Übersetzung diesen Fehler „reproduzieren“. In einem solchen Fall darf der Übersetzer lediglich in einer Anmerkung darauf aufmerksam machen, dass es sich um einen Fehler im Ausgangsdokument handelt (also nicht um einen Flüchtigkeitsfehler in der Übersetzung, wie man ansonsten meinen könnte). 
  • Die Übersetzung muss vollständig sein. Ausnahme: Bei langen Formularen, bei denen nur bestimmte Abschnitte und Felder ausgefüllt sind, kann man von dieser Vorgabe abweichen. Allerdings muss die Übersetzung in diesem Fall ausreichende Angaben enthalten, dass der Leser der Zielsprache die übersetzten Stellen in einen Zusammenhang stellen kann. In diesem Fall wird der Bestätigungsvermerk entsprechend angepasst, und in dem angehefteten Ausgangsdokument sollten deutlich gekennzeichnet sein, was übersetzt wurde und was nicht.
  • In der Regel muss der Übersetzer das übersetzte Dokument (der Ausgangstext) so an die Übersetzung anheften, dass kein Blatt unbemerkt hinzugefügt oder entfernt werden kann. 

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung Italienisch-Deutsch?

Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen ins Deutsche wird von den deutschen Behörden oder Einrichtungen so anerkannt, als ob es sich um eine im Inland ausgestellte Urkunde handelt. Dafür bürgt der gerichtlich ermächtigte Übersetzer, indem er bestätigt, dass die Übersetzung in allen Teilen dem Ausgangstext entspricht. (Als ermächtigte Übersetzerin bestätige ich also nicht die Echtheit der Urkunde, sondern lediglich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung aus dem Italienischen oder vom Deutschen ins Italienische. 

Besonderheit bei beglaubigten Übersetzungen ins Italienische zur Vorlage bei einer italienischen Behörde: die Überbeglaubigung

Wenn eine Übersetzung vom Deutschen ins Italienische bei einer italienischen Behörde oder Hochschule eingereicht werden soll, muss sie oft zusätzlich „überbeglaubigt“ werden. Diese Überbeglaubigung erfolgt u.a. durch das italienische Konsulat (bzw. die Botschaft) und bestätigt, dass der fragliche Übersetzer tatsächlich vor einem deutschen Gericht seinen Eid abgelegt hat und ermächtigt ist, eine sogenannte beglaubigte Übersetzung zu erstellen. Denn im Gegensatz zu einer deutschen Behörde hätte der italienische Beamte ja keine Möglichkeit, dies zu prüfen. Mit dem diesbezüglichen Stempel, den die italienische Vertretung in Deutschland auf dem Übersetzungsdokument aufbringt, erfolgt also diese Bestätigung, die „Überbeglaubigung“. In bestimmten Fällen ist eine Überbeglaubigung durch das Konsulat zwingend erforderlich (z. B. Personenstandsurkunden zur Vorlage bei einer italienischen Behörde), in anderen Fällen müssen Sie dies mit der annehmenden Stelle abklären.  

Hier der Link zum italienischen Konsulat Dortmund.

Zusammenfassung: das Wichtigste auf einen Blick

  1. Eine beglaubigte Übersetzung kann nur von einem gerichtlich autorisierten Übersetzer angefertigt werden und bestätigt, dass ihr Inhalt dem Ausgangstext entspricht.
  2. Im Gegensatz zu einer „einfachen“ Übersetzung, die in der Regel als Datei per E-Mail geliefert wird, enthält die beglaubigte Übersetzung den Beglaubigungsvermerk (auch Bestätigungsvermerk genannt) sowie die Unterschrift und den Stempel mit der Ermächtigungsnummer des Übersetzers und ist in der Regel nur in Papierform und im Original rechtswirksam. 
  3. Achten Sie darauf, dass alle Angaben in dem zu übersetzenden Schriftstück sachlich richtig sind, und dass das Dokument gültig ist.  
  4. Die von Pougin Fachübersetzungen angefertigte beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen ins Deutsche ist deutschlandweit gültig.
  5. Eine Überbeglaubigung ist bei beglaubigten Übersetzungen aus dem Deutschen ins Italienische oft dann erforderlich, wenn die Bescheinigung oder Urkunde bei einer italienischen Behörde eingereicht werden soll. Es gibt hierfür aber keine feste Regel oder Vorschrift. Die Überbeglaubigung erhalten Sie beim Landgericht Dortmund oder bei dem italienischen Konsulat in Dortmund.  Katrin Pougin Fachübersetzungen ist als ermächtigte Übersetzerin für Italienisch beim italienischen Konsulat Dortmund akkreditiert.

roter Pfeil 70x45 1

, ,

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

×

Hello!

Click one of our contacts below to chat on WhatsApp

× WhatsApp Chat