Beglaubigte Übersetzung Italienisch

Professionell. Schnell. Unbürokratisch.

Beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch / Deutsch – Italienisch

Als staatlich anerkannte Übersetzerin und Dolmetscherin für Italienisch mit Standort in Dortmund unterstütze ich seit über zwei Jahrzehnten Geschäfts- und Privatkunden mit Fachübersetzungen Italienisch – Deutsch und umgekehrt. Schwerpunkt sind hier unter anderem Verträge, Urkunden, gerichtliche Schriftstücke, amtliche Bescheinigungen usw.

Als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin für die italienische Sprache bin ich seit 1997 befugt, sogenannte beglaubigte Übersetzungen Italienisch ⇄ Deutsch  anzufertigen. Außerdem trete ich vor Gericht, bei Behörden oder notariellen Beurkundungen als gerichtlich vereidigte Dolmetscherin auf.

Die von mir angefertigten beglaubigten Übersetzungen sind deutschlandweit gültig.

Beglaubigte Übersetzung Italienisch
Pougin Fachübersetzungen gewährleistet die

schnelle, unbürokratische Abwicklung

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    Dokument als PDF (oder ggf. als Foto) zusenden

    Sie übermitteln mir das zu übersetzende Dokument per E-Mail (info@pougin.de), Fax (0231-515361) oder direkt über das Anfrage-Formular, in dem praktischerweise alle wichtigen Informationen direkt abgefragt werden. (Für eine möglichst schnelle Bearbeitung sollte Sie darauf achten, dass die Dokumente gut lesbar und ausdruckbar sind: nicht zu dunkel, ausreichender Kontrast, keine dunklen Ränder usw.)

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    Angebot erhalten

    Sie erhalten zeitnah (in der Regel innerhalb von 24 Stunden) per E-Mail ein unverbindliches Angebot mit dem Festpreis, der Bearbeitungszeit und der Zahlungsweise. Außerdem liefere ich hier weitere wichtige Informationen für die reibungslose behördliche Abwicklung Ihres Anliegens (sofern zutreffend).

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    Angebot bestätigen

    Sie bestätigen den Auftrag schriftlich. (Bei Privatkunden gilt die Zahlung als Auftragsbestätigung.)

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    Übersetzung erhalten

    Ihre Auftragserteilung (bei Privatkunden den Zahlungseingang) bestätige ich schriftlich und schicke Ihnen dann per Post die beglaubigte Übersetzung zusammen mit der Rechnung. Immer und ausnahmslos fristgerecht.

Laima BartkenaiteLaima Bartkenaite
10:20 12 Nov 21
Vom ersten Kontakt bis zum Versand der Übersetzungen war es zuverlässig und professionell.Frau... Pougin hat mich ständig über den aktuellen Stand der Übersetzungen informiert und alle Fragen sehr kurzfristig beantwortet.Freundlich, definitiv kompetent und professionell. Jedenfalls empfehlenswert !Vielen Dank!weiterlesen
Cat MCat M
10:00 22 Oct 21
Sehr freundlich. Antwortet schnell und die Übersetzung der Dokumente erfolgte ebenfalls schnell.... Absolut zu empfehlen!weiterlesen
Positiv fand ich die Kontaktaufnahme und Angebotsanfrage über die Internetseite. Es wurde immer... schnell geantwortet. Die Übersetzung des Dokuments wurde schnell angefertigt. Vielen Dankweiterlesen
Tanya L.Tanya L.
08:19 02 Sep 21
Ich habe Frau Pougin im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit kontaktiert und gebeten für einer... meinen Klientinnen eine Übersetzung anzufertigen. Frau Pougin war am Telefon sehr freundlich, sachlich und hat ausführlich erklärt, wie die Unterlagen gehandhabt werden.Schon am nächsten Tag hatten wir einen Kostenvoranschlag, die Übersetzung lag ein paar Tage später im Briefkasten der Klientin.Es ist eine hervorragende Serviceleistung, welche zu einem angenehmen Preis angeboten wird. Zudem war jede Zeit Kontakt zu Frau Pougin möglich, telefonisch sowie per Email.Wir würden Frau Pougin´s professionelle Dienstleistung jede Zeit anderen Nutzen epfehlen, die eine deutsch-italienische Übersetzng brauchen und unkomplzierte Abläufe schätzen.weiterlesen
Gundula MalgariniGundula Malgarini
15:33 24 Jul 21
Auch mein eher kleines Anliegen wurde äußerst sorgfältig und zeitnah, dabei sehr freundlich,... bearbeitet. Ich kann Frau Pougin nur empfehlen.weiterlesen
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Vertraulich. Unkompliziert. Schnell.

Reibungslose Abwicklung und zuverlässig schnelle Lieferung

Bewährte Prozesse – Faire Preise

Seit 1997 unterstütze ich Justizbehörden, Anwaltskanzleien, Unternehmen und Privatkunden mit der beglaubigten Übersetzung aus dem Italienischen bzw. ins Italienische von Urkunden, Verträgen und Bescheinigungen.

Was ist überhaupt

eine „beglaubigte Übersetzung“?

Auch wenn sich der Begriff „beglaubigte Übersetzung“ eingebürgert hat, lautet die offizielle Bezeichnung „Übersetzung mit Bestätigungsvermerk“. In der Praxis werden solche Übersetzungen auch als bestätigte Übersetzung, amtliche Übersetzung, beeidigte Übersetzung, bescheinigte Übersetzung, zertifizierte Übersetzung oder Urkundenübersetzung bezeichnet. Gemeint ist immer dasselbe: eine schriftliche Übertragung von Inhalten, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem hierzu gerichtlich autorisierten Urkundenübersetzer mit seiner Unterschrift und einem Stempel bzw. Siegel bestätigt wird. Eine solche beglaubigte Übersetzung ist amtlich anerkannt, d.h. eine beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen, die meinen Stempel trägt, wird von jeder Behörde deutschlandweit anerkannt – so als ob, das Dokument in Deutschland ausgestellt worden wäre.

Was kostet eine

beglaubigte Übersetzung Italienisch <-> Deutsch?

Wie auch bei anderen Dienstleistungen hängt der Preis für eine beglaubigte Übersetzung ins Italienische (oder vom Italienischen ins Deutsche) von dem hierzu nötigen Zeitaufwand ab, und der wiederum wird vor allem durch den Umfang des zu übersetzenden Textes bestimmt. Ohne vorherige Ansicht der Bescheinigung oder Urkunde, die Sie übersetzen lassen wollen, ist daher kein Kostenvoranschlag möglich. Allerdings kommt Ihnen bei den Kosten meine Erfahrung mit 25 Jahren Berufspraxis und eingespielten Abläufen zugute.

Auf Anfrage übermittle ich Ihnen umgehend ein kostenloses, unverbindliches Angebot (in der Regel als Pauschalpreis und somit maximal transparent). 

Beglaubigte Übersetzung Italienisch <-> Deutsch: Fragen & Antworten

  1. Wann benötige ich eine beglaubigte Übersetzung Italienisch <-> Deutsch?

    Eine sogenannte beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen ins Deutsche wird von den deutschen Behörden, Universitäten oder auch Arbeitgebern verlangt, um sich die Echtheit und Richtigkeit der Übersetzung von Urkunden, Bescheinigungen, Zeugnissen usw. nachweisen zu lassen. Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem hierzu ermächtigten Übersetzer erledigt, der mit seinem Stempel bestätigt, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist.

    Beglaubigte Übersetzungen ins Italienische zur Vorlage bei einer italienischen Behörde oder Stelle müssen außerdem durch das italienische Konsulat „überbeglaubigt“ werden.

    Ich bin seit 1997 durch das OLG befugt, als ermächtigte Übersetzerin und allgemein vereidigte Dolmetscherin für die italienische Sprache vor Gericht oder bei Behörden und z. B. bei notariellen Beurkundungen zu dolmetschen und beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.

  2. Ermächtigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer oder öffentlich bestellter Übersetzer - was ist der Unterschied?

    Gemeint ist immer der gerichtlich zugelassene Übersetzer, der vor dem seinen Wohnsitz zuständigen Gericht vereidigt und somit autorisiert ist, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Für diese gerichtliche Ermächtigung muss der Übersetzer besondere Voraussetzungen erfüllen und bestimmte Qualifikationen nachweisen.

  3. Kann ich meine Unterlagen vorbeibringen?

    Natürlich ist das möglich. Am einfachsten ist es aber, wenn Sie mir das oder die zu übersetzenden Urkunden, Bescheinigungen oder Zeugnisse zuvor per Fax (0231-515361), als PDF oder Bild per E-Mail oder über das Kontakt-Formular zukommen lassen. Dann erhalten Sie zeitnah ein kostenloses Angebot mit Angabe des Preises, der Bearbeitungszeit und weitere nützlichen Informationen für eine reibungslose Abwicklung Ihres Anliegens. Dasselbe gilt für den Versand.

  4. Muss man für eine beglaubigte Übersetzung das Original vorlegen?

    Dafür gibt es keine Regel, das hängt von der Behörde oder Stelle, bei der die Übersetzung eingereicht wird, ab. Deutsche Behörden, wie z: B. das Standesamt, werden verlangen, dass die italienische Urkunde im Original oder, falls man das Original nicht aus der Hand geben will, mindestens als beglaubigte Kopie angeheftet ist. Bei einer Versicherung kann es dagegen ausreichen, wenn der Übersetzung lediglich eine einfache Kopie angeheftet ist, und man bei der Vorlage das Original separat vorzeigt.

    Erfolgte die beglaubigte Übersetzung von einer einfachen Kopie, also einem Ausdruck des von Ihnen elektronisch übermittelten Dokuments, wird mein Bestätigungsvermerk einen Hinweis hierauf enthalten. Kurz gesagt: Sie sollten diesen Punkt im Vorfeld mit der fraglichen Stelle oder Behörde abklären.

    Bei beglaubigten Übersetzungen aus dem Deutschen ins Italienische, die zur Überbeglaubigung beim italienischen Konsulat in Dortmund eingereicht werden, benötige ich in jedem Fall das Original oder eine beglaubigte Kopie der zu übersetzenden Urkunde, andernfalls wird die Überbeglaubigung nicht erteilt.

  5. Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung Italienisch <-> Deutsch gültig?

    Eine beglaubigte Übersetzung ist unbefristet gültig. Allerdings kann es sein, dass das zu übersetzende Ausgangsdokument nach einer bestimmten Zeit verfällt, sodass die Behörde die Übersetzung aus diesem Grund nicht anerkennt. Achten Sie also auf die Gültigkeitsdauer des zu übersetzenden Dokuments.

  1. Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?

    In meinem Angebot werde ich Ihnen zunächst eine Zeitspanne für die Bearbeitungszeit angeben. Sobald die Auftragsbestätigung eingeht, nenne ich Ihnen den genauen Liefertermin innerhalb dieser Spanne.

    Zur Info ein paar Beispiele: Für eine einseitige Bescheinigung oder Urkunde (z. B. Vaterschaftsanerkennung, Führungszeugnis, Geburtsurkunde usw.) setze ich eine Bearbeitungszeit von 2 bis 4 Tagen an. Für die Übersetzung mehrseitiger Dokumente (Scheidungsurteil, Testament, Vollmacht, Abiturzeugnis usw.) erfolgt innerhalb von 3 bis 7 Tagen. Diese Angaben beinhalten nicht den Postversand, allerdings versende ich meine Übersetzungen normalerweise per Prio-Brief, insofern wird die Sendung meist am Folgetag schon zugestellt.

  2. Muss immer alles übersetzt werden?

    In der Regel ja. Mit der „Beglaubigungsformel“ (auch „Bestätigungsvermerk“ genannt) bestätigt der Übersetzer die „Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung“. In Ausnahmefällen ist es aber möglich, eine auszugsweise Übersetzung anzufertigen und den Bestätigungsvermerk entsprechend zu ändern (z. B. bei umfangreichen Formularen, bei denen nur einige Felder ausgefüllt sind, wie bei Einkommensteuererklärungen). Sprechen Sie mich gerne diesbezüglich an.

    In jedem Fall können Sie sicher sein, dass ich darauf achte, die Kosten für jeden meiner Kunden so niedrig wie möglich zu halten und kein Interesse daran habe, etwas zu übersetzen, das für Ihr Anliegen nicht benötigt wird.  Daher weise ich meine Kunden darauf hin, falls meiner Meinung nach bei der Übersetzung an irgendeiner Stelle gespart werden kann.

  3. Und wenn es schnell gehen muss?

    Sie benötigen die beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch oder Deutsch – Italienisch dringend oder sogar brandeilig: Kein Problem! Weisen Sie mich in Ihrer Anfrage am besten direkt darauf hin, dass es einen bestimmten Wunsch- oder Muss-Termin gibt, dann werde ich das direkt berücksichtigen. Oder kreuzen Sie einfach das entsprechende Kästchen in dem Anfrage-Formular an.

  4. Auf welchem Weg erhalte ich die Übersetzung?

    Eine beglaubigte Übersetzung ist nur im Ausdruck, versehen mit Unterschrift und Stempel des Übersetzers, gültig (Beispiel). Der Versand der Übersetzung (und der Rechnung) erfolgt daher auf dem Postweg, in der Regel per Prio-Brief, also mit Zustellung am nächsten Werktag und Sendungsverfolgungsnummer.

  5. Ist die beglaubigte Übersetzung Italienisch <> Deutsch bundesweit gültig?

    Kurze Antwort: Ja.  Eine von mir angefertigte beglaubigte Übersetzung Italienisch > Deutsch wird von allen Behörden in ganz Deutschland anerkannt.

Wie kann ich Ihnen helfen

  • Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Italienisch-Deutsch Ihrer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Meldebescheinigung usw.?

  • Sie wollen eine Vaterschaftsanerkennung/ Mutterschaftsanerkennung ins Italienische übersetzen lassen?

  • Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch von einem Zeugnis, Lebenslauf oder von Bewerbungsunterlagen?

  • Sie müssen Urkunden für die Aus- / Einbürgerung übersetzen lassen?

  • Sie suchen einen ermächtigen Übersetzer Italienisch > Deutsch für die Übersetzung Ihres Führerscheins oder von Fahrzeugpapieren oder einer KFZ-Versicherungsbescheinigung?

  • Führungszeugnis ins Italienische übersetzen lassen

  • die beglaubigte Übersetzung Italienisch > Deutsch oder ins Italienisch einer Geburtsurkunde, Ehefähigkeitsbescheinigung, Personenstand- oder Meldebescheinigung anfordern

  • beglaubigte Übersetzung Italienisch > Deutsch eines ärztlichen Attests oder Krankenhausberichts

  • Juristische beglaubigte Übersetzung Italienisch ⇄ Deutsch, Rechtsübersetzung mit Beglaubigung

  • Beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen / ins Italienische eines Handelsregisterauszugs

  • Vertragsübersetzung Italienisch-Deutsch mit Bestätigungsvermerk

  • Hochwertige Italienisch-Übersetzung im Bereich Wirtschaft

  • Geschäftsbericht professionell übersetzen

  • Technische Fachübersetzung aus dem Italienischen ins Deutsche / Englische

  • beglaubigte Übersetzung Italienisch eines Scheidungsurteils

  • beglaubigte Übersetzung Italienisch von Vollmachten (z. B. bei Immobilienkauf)

  • Apostille, Legalisation, Überbeglaubigung einer beglaubigten Übersetzung ins Italienische

  • beglaubigte Übersetzung Italienisch Ihres Abiturzeugnisses

  • beglaubigte Übersetzung des Einkommensteuerbescheids
  • Lohnsteuerbescheinigung ins Italienische übersetzen lassen

Italienisch-Übersetzer in in Dortmund, NRW und bundesweit

Italienisch-Übersetzung in Deutschland: unter anderem in Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Münster, Nürnberg, Stuttgart, Wuppertal

Italienisch-Übersetzung in NRW: Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bonn, Bielefeld, Münster, Aachen, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mülheim an der Ruhr, Herne, Leverkusen

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