Beglaubigte Übersetzung Italienisch - Deutsch
Katrin Pougin | seit 1997 ermächtigte Übersetzerin und allgemein vereidigte Dolmetscherin für die italienische Sprache
(weitere Sprachen auf Anfrage)
Als staatlich anerkannte Übersetzerin und Dolmetscherin für Italienisch unterstütze ich seit über zwei Jahrzehnten Geschäfts- und Privatkunden unter anderem mit anspruchsvollen betriebswirtschaftlichen und Rechtsübersetzungen in den Sprachen Italienisch und Deutsch.
Als „ermächtigte Übersetzerin und allgemein vereidigte Dolmetscherin für die italienische Sprache“ bin ich seit 1997 befugt, vor Gericht oder bei Behörden und z. B. bei notariellen Beurkundungen zu dolmetschen und darf sogenannte „beglaubigte Übersetzungen“ aus dem Italienischen bzw. ins Italienische anfertigen.
Katrin Pougin | seit 1997 ermächtigte Übersetzerin und allgemein vereidigte Dolmetscherin für die italienische Sprache
(weitere Sprachen auf Anfrage)
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Die offizielle Bezeichnung lautet „Übersetzung mit Bestätigungsvermerk“. In der Praxis sind dagegen auch andere Begriffe gängig wie beglaubigte Übersetzung, bestätigte Übersetzung, beeidigte Übersetzung, bescheinigte Übersetzung oder auch Urkundenübersetzung.
Gemeint ist immer dasselbe: eine schriftliche Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem Urkundenübersetzer mit seiner Unterschrift und einem Stempel bzw. Siegel bestätigt wird. Ein solche Übersetzung ist amtlich anerkannt.
Auch „Beglaubigungsformel“ genannt. Damit ist die Formel gemeint, mit der der Übersetzer die „Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung“ bestätigt.
A propos Vollständigkeit: Auf Wunsch kann die beglaubigte Übersetzung durchaus auszugsweise angefertigt werden. Das empfiehlt sich vor allem bei langen Formularen mit nur wenigen ausgefüllten Feldern. Übersetzt werden dann nur die ausgefüllten/maßgeblichen) Formularfelder, und die Bestätigungsformel wird entsprechend angepasst.
Sie übermitteln mir das zu übersetzende Dokument per E-Mail (info@pougin.de), Fax (0231-515361) oder direkt über das das Anfrage-Formular, mit dem alle für das Angebot wichtigen Aspekte direkt abgefragt werden.
Sie erhalten umgehend und kostenlos ein unverbindliches Angebot, das den Festpreis, die Bearbeitungszeit (meist als „von-bis“-Zeitspanne angegeben) und die Zahlungsweise enthält.
Sie bestätigen das Angebot über einen beliebigen der oben genannten Kanäle. (Bei Privatkunden gilt der Auftrag bestätigt, sobald der im Angebot genannte Gesamtpreis gezahlt wurde).
Nach Auftragserteilung (Bestätigung) teile ich Ihnen direkt den konkreten Liefertermin innerhalb der zuvor genannten Zeitspanne mit. Sie erhalten dann meine Postsendung mit der beglaubigten Übersetzung und der Rechnung. Natürlich fristgerecht.