Beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen v- alt

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Beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch / Deutsch – Italienisch

Als staatlich anerkannte Übersetzerin und Dolmetscherin für Italienisch unterstütze ich seit über zwei Jahrzehnten Geschäfts- und Privatkunden unter anderem mit anspruchsvollen betriebswirtschaftlichen und Rechtsübersetzungen in den Sprachen Italienisch und Deutsch.

Als „ermächtigte Übersetzerin und allgemein vereidigte Dolmetscherin für die italienische Sprache“ bin ich seit 1997 befugt, vor Gericht oder bei Behörden und z. B. bei notariellen Beurkundungen zu dolmetschen und darf sogenannte „beglaubigte Übersetzungen“ aus dem Italienischen bzw. ins Italienische anfertigen.

Beglaubigte Übersetzung Italienisch - Deutsch

Katrin Pougin | seit 1997 ermächtigte Übersetzerin und allgemein vereidigte Dolmetscherin für die italienische Sprache

(weitere Sprachen auf Anfrage)

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Was ist eine „beglaubigte Übersetzung“?

Die offizielle Bezeichnung lautet „Übersetzung mit Bestätigungsvermerk“. In der Praxis sind dagegen auch andere Begriffe gängig wie beglaubigte Übersetzung, bestätigte Übersetzung, beeidigte Übersetzung, bescheinigte Übersetzung oder auch Urkundenübersetzung.

Gemeint ist immer dasselbe: eine schriftliche Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem Urkundenübersetzer mit seiner Unterschrift und einem Stempel bzw. Siegel bestätigt wird. Ein solche Übersetzung ist amtlich anerkannt.

Was ist der „Bestätigungsvermerk„?

Auch „Beglaubigungsformel“ genannt. Damit ist die Formel gemeint, mit der der Übersetzer die „Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung“ bestätigt.

A propos Vollständigkeit: Auf Wunsch kann die beglaubigte Übersetzung durchaus  auszugsweise angefertigt werden. Das empfiehlt sich vor allem bei langen Formularen mit nur wenigen ausgefüllten Feldern. Übersetzt werden dann nur die ausgefüllten/maßgeblichen) Formularfelder, und die Bestätigungsformel wird entsprechend angepasst.

Einfache Abwicklung

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    Dokument zusenden

    Sie übermitteln mir das zu übersetzende Dokument per E-Mail (info@pougin.de), Fax (0231-515361) oder direkt über das das Anfrage-Formular, mit dem alle für das Angebot wichtigen Aspekte direkt abgefragt werden.

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    Angebot erhalten

    Sie erhalten umgehend und kostenlos ein unverbindliches Angebot, das den Festpreis, die Bearbeitungszeit (meist als „von-bis“-Zeitspanne angegeben) und die Zahlungsweise enthält.

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    Angebot bestätigen

    Sie bestätigen das Angebot über einen beliebigen der oben genannten Kanäle. (Bei Privatkunden gilt der Auftrag bestätigt, sobald der im Angebot genannte Gesamtpreis gezahlt wurde).

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    Übersetzung erhalten

    Nach Auftragserteilung (Bestätigung) teile ich Ihnen direkt den konkreten Liefertermin innerhalb der zuvor genannten Zeitspanne mit. Sie erhalten dann meine Postsendung mit der beglaubigten Übersetzung und der Rechnung. Natürlich fristgerecht.

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Beglaubigte Übersetzungen – Fragen & Antworten

  1. Muss man für eine beglaubigte Übersetzung unbedingt das Original einreichen?
    Die Antwort hängt vom Einzelfall bzw. auch von der Behörde oder Stelle, bei der die Übersetzung eingereicht wird, ab. Klären Sie diesen Punkt im Vorfeld ab oder setzen Sie sich mit mir in Verbindung, um beurteilen zu können, was im Einzelfall erforderlich ist.
  2. Was kostet eine beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen oder ins Italienische?
    Die Kosten setzen sich aus dem Preis für die Übersetzung und der Gebühr für den Bestätigungsvermerk zusammen. Der Übersetzungspreis hängt wie bei „einfachen“ Übersetzungen vor allem von dem zu übersetzenden Umfang ab. Das heißt, Sie müssen mir den zu übersetzenden Text in gut lesbarer Form (als PDF oder Bild-Datei) zu kommen lassen. Fordern Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Angebot an: telefonisch unter 0231-598244, per E-Mail an info@pougin.de oder noch bequemer über das Kontaktformular mit Datei-Hochlade-Funktion.
  3. Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?
    Eine beglaubigte Übersetzung ist unbefristet gültig. Allerdings kann es sein, dass das Ausgangsdokument, das übersetzt werden soll, nach einer bestimmten Zeit verfällt. In diesem Fall kann es dazu kommen, dass die Behörde die beglaubigte Italienisch-Übersetzung unter Umständen nicht als gültig annimmt. Achten Sie also auf die Gültigkeitsdauer des Ausgangsdokuments.

Das Angebot des Übersetzungsbüros

  • Beglaubigte Übersetzung Italienisch-Deutsch Geburtsurkunde

  • Beglaubigte Übersetzung Italienisch Heiratsurkunde

  • Beglaubigte Übersetzung Mutterschaftsanerkennung ins Italienische

  • Beglaubigte Übersetzung Vaterschaftsanerkennung ins Italienische

  • Beglaubigte Übersetzung Abiturzeugnis ins Italienische

  • Beglaubigte Übersetzung Schulzeugnis ins Italienische

  • Beglaubigte Übersetzung Master

  • Beglaubigte Übersetzung Bachelor-Urkunde

  • Beglaubigte Übersetzung Einbürgerung

  • Beglaubigte Übersetzung Führerschein

  • Beglaubigte Übersetzung Führungszeugnis ins Italienische

  • Beglaubigte Übersetzung Italienisch einer Meldebescheinigung

  • Beglaubigte Übersetzung Namensänderung

  • Juristische Übersetzung, Rechtsübersetzung

  • Beglaubigte Übersetzung Handelsregisterauszug

  • Vertragsübersetzung Italienisch-Deutsch

  • Hochwertige Italienisch-Übersetzung im Bereich Wirtschaft

  • Geschäftsbericht professionell übersetzen

  • Technische Fachübersetzung

  • Webseite ins Italienische übersetzen

  • Apostille, Legalisation, Überbeglaubigung